Blaulicht- Was nun?

 

 

 

Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn so ist ein Notfall nicht weit! Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 der StVO geregelt.  Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist.

Nährt sich ein Fahrzeug mit Wegerechten so beachten Sie folgendes:

Blaulicht und Einsatzhorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht. Das heißt, andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!

Handeln Sie umsichtig um den Einsatzfahrzeugen freie Fahrt zu ermöglichen! Leider erleben es die Hilfskräfte immer wieder, dass die Verkehrsteilnehmer an Ort und Stelle anhalten, in dem gut gemeinten Willen, die Fahrzeuge passieren zu lassen. Dieses kann jedoch die Fahrzeuge mehr behindern als das es nützt.

Quelle: http://www.adac.de